Diskussion:Reininghausstraße 9
Bald nach der Übernahme des Entwicklungsquartiers durch einen neuen Investor, die ENW Gem. Wohnungsgesellschaft m.b.H.) wurden Gerüchte laut, die Halle würde abgerissen werden. Unsere Anfrage im Sommer 2018 bei der Stadtplanung, ob das mit dem BBPl. vereinbar sei, brachte folgende Antwort (Auszug):
Bei der Holzhalle handelt es sich nicht um ein denkmalgeschütztes Objekt. Im Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan wurde allgemein empfohlen, Altbestände zu berücksichtigen. Zitat Auszüge Erläuterungsbericht Seite 15: „Bestehende Objekte. Da die bestehende Bebauung auf den Bauplätzen 1 bis 3 teilweise in sehr schlechtem Zustand ist, ist ein vollständiger Erhalt nicht sinnvoll. Gleichzeitig soll im Zuge der Quartiersentwicklung insbesondere auf diese Situation eingegangen werden bzw. dies als Ansatz für eine Neuinterpretation genommen werden... Aus der Gegensätzlichkeit dieser Bestandteile und einer neuen Bebauung bzw. Verdichtung kann das besondere Flair dieses Quartiers entstehen.“ Diese Grundlagen ergeben 2 Optionen: - den Erhalt des Bestandes - eine in der Baumasse in etwa vergleichbare Wiedererrichtung Ein Abbruch der Holzhalle steht jedoch nicht im Widerspruch zum rechtswirksamen Bebauungsplan 14.13.0.
Am 26.1.2019 erreichte uns dann tatsächlich die Nachricht, dass die Holzhalle abgerissen wurde. Eine Schande für die Investoren, die Stadt Graz und das Denkmalamt. Statt "gerettet" mussten wir nun hier die Kategorie "abgerissen" einsetzen. Nun wird zu prüfen sein, ob der BBPl. eingehalten wird, indem es zu einer "in der Baumasse in etwa vergleichbare Wiedererrichtung" kommt.